Öffentliche Bildungseinrichtung des Lahn-Dill-Kreises
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Gebührenordnung

Gebühren für Musikunterricht

(gültig ab 1. Februar 2021)

Musikkäfer | Musikalische Früherziehung | Musikalische Grundausbildung/Orientierungskurs

Unterrichtsart Unterrichtseinheit
(wöchentlich)
Rate (monatlich)
Musikkäfer
Gruppenunterricht
30 oder 45 Minuten
(je nach Anzahl der Schüler)
30 oder 45 Minuten
(je nach Anzahl der Schüler)
23,50 €
Musikalische Frühförderung
Gruppenunterricht
45 oder 60 Minuten
(je nach Anzahl der Schüler)
29,00 €
Musikalische Grundausbildung/Orientierungskurs
Gruppenunterricht
45 oder 60 Minuten
(je nach Anzahl der Schüler)
38,00 €

Instrumentalunterricht | Gesangsunterricht | Theorie- u. Ensembleunterricht | Band Workshop

Unterrichtsart Unterrichtseinheit
(wöchentlich)
Rate (monatlich)
Schüler/Studenten/Azubis (bis 28 J.)
Rate (monatlich)
Erwachsene
Einzelunterricht 30 minuten 60,50 € 71,00 €
Einzelunterricht 45 Minuten 91,20 € 105,00 €
Grppenunterricht 2 Personen 45 Minuten 50,20 € 62,00 €
Gruppenunterricht 3 Personen 45 Minuten 39,00 € 49,00 €
Gruppenunterricht 4-5 Personen 60 Minuten 39,00 € 49,00 €
Gruppenunterricht 6-10 Personen 90 Minuten 39,00 € 49,00 €

Kombination Instrumental-/Vokalunterricht + Ensemble

Unterrichtsart Unterrichtseinheit
(wöchentlich)
Rate (monatlich)
Schüler/Studenten/Azubis (bis 28 J.)
Rate (monatlich)
Erwachsene
Einzelunterricht + Ensemble 30 Min. + Ensemble 80,00 € 95,50 €
Einzelunterricht + Ensemble 45 Min. + Ensemble 110,70 € 129,00 €
Gruppenunterricht 2 Personen + Ensemble 45 min. + Ensemble 69,70 € 86,00 €
Gruppenunterricht ab 3 Personen + Ensemble 45-60 Min. + Ensemble 58,40 € 73,00 €

Auszug aus der Gebührenordnung für die Lahn-Dill-Akademie – Musikschule

§1
a) für die Inanspruchnahme der Leistungen der Musikschule, eine Abteilung der Lahn-Dill-Akademie, werden die Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
b) Gebührenpflichtig ist derjenige, der sich oder eine dritte Person zum Unterricht anmeldet.
c) Die Gebührenpflicht entsteht mit der schriftlichen Anmeldung zum Musikunterricht. Soweit keine schriftliche Anmeldung vorliegt, entsteht sie mit der erstmaligen Teilnahme am Unterricht (außer bei Probeunterricht in Einzelfällen)

§3
1) Die Gebühren sind in Teilbeträgen, jeweils am 15. eines Monats, fällig und sind auch ohne Unterbrechung während der Ferien zu zahlen.
2) Die Ferien sind Bestandteil des jeweiligen Semesters (01.02 bis 31.07. bzw. 01.08. bis 31.01.).

§4
Gebührenermäßigungen können auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Die näheren Einzelheiten sind in den Richtlinien für Schulgeldermäßigung geregelt.

§5
Eine Abmeldung vom Unterricht kann nur zum Ende eines Semesters erfolgen.
Die Abmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Semesterende in schriftlicher Form der Leitung der Lahn-Dill-Akademie, Abteilung Musikschule, vorliegen.
Über Abweichungen in besonders gelagerten Einzelfällen entscheidet die Betriebsleitung.

§6
In besonderen, durch Attest nachgewiesenen Härtefällen, wie Krankheit, ärztlich verordnete Kuraufenthalte usw. , die länger als 4 Wochen dauern, kann der/die Teilnehmer/in beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss schriftlich beantragt werden. Die Gebühr entfällt mit Antragsgenehmigung durch die Betriebsleitung.

§7
Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr berechtigt, nach Erinnerung/Mahnung, zum Ausschluss vom Musikunterricht.

Hinweis!

Ok